Mit dem Wohnangebot IAW (Intensiv ambulantes Wohnen) komplementiert die Lebenshilfe Borken ihr Wohnangebot auch für Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung und für Menschen, die auf eine 24 Stunden Betreuung an 7 Tagen in der Woche angewiesen sind. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) stärkt die Entscheidungsmöglichkeiten für alle Menschen, die auf eine Unterstützung im Bereich der Eingliederungshilfe angewiesen sind und individualisiert die Betreuungs- und Wohnangebote. Im IAW bietet die Lebenshilfe für 8 Personen eine Begleitung in 8 individuellen Apartments. Jeder Bewohner dieses Hauses verfügt so über ein eigenes Apartment mit Badezimmer, einer eigenen Küche mit Wohnraum und ein eigenes Schlafzimmer. Ein Balkon oder Terrasse ergänzen den individuellen Wohnraum. Gleichzeitig steht allen dort lebenden Menschen ein Gemeinschaftsraum mit Gemeinschaftsküche zur Verfügung. Um die Inklusion zu fördern, kann dieser Bereich auch in Absprache mit den dort lebenden Menschen von externen Gruppen für Besprechungen und kleine Veranstaltungen genutzt werden. Ein Pflegedienst stellt die Grundversorgung sicher. Die Mitarbeiter der Lebenshilfe Borken sind darüber hinaus immer vor Ort, sobald ein Bewohner im Haus ist.
Individuelle Fachleistungsstunden sichern, dass jeder Leistungsberechtigte in einer 1 zu 1 Begleitung entsprechend des Hilfeplanverfahrens unterstützt wird und so zu einer individuellen Entwicklung kommen kann. Mit diesem Wohnangebot setzten wir die gesetzlichen Vorgaben des BTHG und der UN-Behindertenrechtskonvention um und stärken so die Mitbestimmungsmöglichkeiten für alle Menschen, egal mit welchen Behinderungsbild diese leben. Ganz nach dem Motto: Ich nehme meine Leben selbst in die Hand, weil jeder Mensch die Möglichkeit hat, sich zu entwickeln.